Planrechtfertigung (1)

Stuttgarter Zeitung von gestern: „Vielmehr hält es Engelhardt für erwiesen, dass der Durchgangsbahnhof in der Innenstadt nicht die versprochene Zahl an Zügen bewältigen könne. Damit falle aber die sogenannte Planrechtfertigung weg.“

Aus meiner Einlassung bei der Anhörung Oktober 2014:
„Herr Dr. Schütz, Verzeihung, aber Prognosen von Seiten der Bahn kann ich nicht mehr ernst nehmen. Wenn die Prognosen zu Beginn des Projekts falsch waren, ist doch auch die
Planrechtfertigung falsch, von der wir heute reden.“

Die
Landesregierung lässt die Frage der Leistungsfähigkeit im Juli 2013 offen und damit die Gültigkeit der Planrechtfertigung:
"Die konkrete Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 ist daher offen. „Eine methodisch vergleichbare und belastbare Gegenüberstellung der Leistungsfähigkeit des bestehenden und eines ggf. ertüchtigten Kopfbahnhofs mit den Planungen für Stuttgart 21 liegt nicht vor und scheiterte bislang an der fehlenden Bereitschaft der Deutschen Bahn zu einer solchen Untersuchung.“