EBA Juni 2020 (2)

Aus dem Schreiben des EBA:
„Nach dem allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sind die Eisenbahnen uneingeschränkt dafür verantwortlich, ihren Betrieb sicher zu führen. Sie sind unter anderem verpflichtet, die Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Sie sind auch verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Das Eisenahn-Bundesamt (EBA) überwacht, ob die lnfrastrukturunternehmen beim Bau von Eisenbahnanlagen ihrer gesetzlich verankerten Sicherheitsverantwortung nachkommen und die einschlägigen Gesetze und Regelwerke beachten. Von den Unternehmen fordern kann das EBA indes nur, was der gesetzlich gesteckte Rahmen vorsieht.“
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Was aber ist, wenn die DB Bahn dem Gesetz nicht nachkommt? Die schlechten Gleise führen zu unzähligen Langsamfahrstellen, Loks sind störanfällig, hunderte Brücken sind marode und häufige Ansagen wie „Störungen im Betriebsablauf“ mit Verspätungen die Folge. Ganz offensichtlich „überwacht“ das EBA mangelhaft.