Zwei bis sieben Todsünden

Klaus Gebhard in aktuellem Leserkommentar in der StZ

Der Wahnwitz der S-21-Planer vor 16 Jahren bestand - und besteht! - darin, ein Bündel Gleise in seiner Ausrichtung um 90 Grad drehen zu wollen! Dieser "Dreh" hatte - und hat! - dummerweise zwei verheerende Folgen: der so geschwenkte Gleiskorridor käme auf zwei innerstädtischen Flächen zu liegen, die schon "besetzt" bzw. "belegt" sind - und zwar mit zwei städtischen "Großodien", die die aufgeklärte Stadtgesellschaft keinesfalls herauszugeben bereit ist!

Auf der einen Hälfte der durch den 90-Grad-Schwenk beanspruchten Fläche steht einer der best funktionierenden Bahnhöfe Deutschlands, der zugleich ein potentielles Weltkulturerbe-Bauwerk ist, das diesen Status nur in seiner unversehrten Gesamtheit beanspruchen kann, und auf der anderen der durch den 90-Grad-Schwenk in Beschlag zu nehmenden Grundstückshälfte befindet sich ein äusserst beliebter, von Zehntausenden genutzter Park!!

Das... sind die unverzeihlichen - und unverziehenen! - Todsünden, die die S21-Betreiber in ihrem planerischen Größenwahn mit einem Federstrich zu begehen bereit waren - und sind! -, und die die lebensqualitätsbewussten Bürger Stuttgarts unter keinen Umständen "abzukaufen" bereit sind! Zumal sie dieser "Kauf" selbstmörderisch teuer zu stehen käme, zu Zeiten, da es an allen gesellschaftlichen Ecken und Enden brennt!“
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S.B.: Eine weitere Todsünde: die optische Ausradierung Stuttgarts für alle Bahnfahrer und Verbannung aller Reisenden in den Wurmbau zu Babel, der babylonischen Variante Stuttgart 21.

Bei Stuttgart 21 machen sich aber auch klassische Todsünden deutlich bemerkbar: Habsucht, Neid, Trägheit und Hochmut.