klare Vorteile des Kopfbahnhofs

Ergänzung des Blogs von gestern, Fazit der Betrachtungen „Leistungsfähigkeit des Kopfbahnhofs“, Website des Verkehrsministeriums:
„Die Schlussfolgerung, dass Stuttgart 21 einen geplanten Rückbau darstellt, ist daher weder auf Basis eines Vergleichs der Zugzahlen von status quo und Planfeststellung/Finanzierungsvertrag noch bei einem
rein quantitativen Vergleich der theoretisch möglichen Zugzahlen eindeutig herleitbar.

Keine Aussage ist damit jedoch über einen erweiterten Leistungsfähigkeitsbegriff getroffen, der folgende Aspekte umfasst: Die Fragen der betrieblichen Flexibilität im Störungsfall, Fragen der infrastrukturellen Restriktionen für die Fahrplangestaltung im Sinne eines integralen Taktfahrplans (ITF) oder Fragen einer nachträglicheErweiterbarkeit/Kapazitätssteigerung der Anlagen.
In diesen Punkten hat der Kopfbahnhof gegenüber dem unterirdischen Durchgangsbahnhof klare Vorteile.“
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S.B.: Keine Aussage wird auch gemacht zur Reisequalität (Umsteigen, Bereitstellung der Züge, Sichtbarkeit der Stadt, Luftqualität und Lärmbelastung im Bahnhof u.a.), zur Sicherheit (Brandschutz, Tunnelsystem, Rettungszufahrt im Bahnhof) und Gefahren durch Bahnsteigneigung und beengten Bahnsteigen), zur Energiebilanz, zu Belastungen der Stuttgarter und Bahnkunden während der Bauzeit und zur Wirtschaftlichkeit. Auch hier hat der Kopfbahnhof klare Vorteile!