Gelbe Karte @ Stuttgart

Mail an Gelbe Karten Stuttgart
Betreff*: Stuttgart 21 und das Sonn- und Feiertagsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Stuttgart,

ich möchte hiermit einmal förmlich nachfragen, warum die Bahn eigentlich
sich herausnimmt, an Sonntagen Sprengungen im Tunnelbau durchzuführen.
Im Feiertagsgesetz §6 I des Landes Baden-Württemberg lese ich:
„An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich
bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu
beeinträchtigen, verboten, soweit in gesetzlichen Vorschriften
nichts anderes bestimmt ist.“

Erfüllt die Bahn einen Ausnahmetatbestand nach §6 III oder IV?
Oder wann oder von welcher Stelle wurde §12 angewendet?
Oder habe ich etwas übersehen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Greiner
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Siehe auch Blog vom 12.4.2017. Eine Antwort auf diese Gelbe Karte wird im Blog dokumentiert.