EBA Juni 2020 (3)

Aus dem Schreiben des EBA:
Die Eisenbahnen des Bundes (z.B. DB Netz AG) planen und bauen Eisenbahntunnel u. a. auf der Grundlage der europäischen Technischen Spezifikation für die Interoperabilität „Sicherheit in Eisenbahntunneln" (TSI SRT) sowie der EBA-Richtlinie „Anforderungen des Brand-und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln" (Tunnelrichtlinie). In den TSI SRT werden Maßnahmen zur Minimierung spezifischer Tunnelrisiken für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, Fahrzeuge, Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung sowie Betrieb festgelegt. In der Tunnelrichtlinie sind Art und Umfang der baulichen und betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen beschrieben, die notwendig sind, um in Eisenbahntunneln der Eisenbahnen des Bundes die Selbstrettung der Reisenden und des Eisenbahnpersonals sowie den Einsatz der Rettungsdienste zu ermöglichen. Zeit-und Leistungsvorgaben für die Evakuierung eines Zuges oder für das Erreichen des sicheren Bereiches sind in den Richtlinien zu Eisenbahntunneln nicht enthalten.
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Diese „allgemeinen Erläuterungen“ im Schreiben des EBA an Jobst Knoblauch stammen aus der
Website des EBA. Alles schön und gut, aber der Fildertunnel verstößt eklatant gegen diese Vorgaben, die sichere Entfluchtung ist nicht gewährleistet. Quelle