EBA Juni 2020 (1)

Antwort 28.5. 2020 an Jobst Knoblauch zur „Entfluchtung eines brennenden ICE im Tunnel“:
„Die Planung und Ausführung des Projekts „Stuttgart 21“ erfolgt auf der Grundlage geltender europäischer und nationaler Gesetze sowie der anerkannten Regeln der Technik.
Dem EBA liegen derzeit keine Informationen vor, die die Wirksamkeit der Anforderungen in Frage stellen.
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Ein
Schreiben der Ingenieure22 ging aber bereits am 27.4. 2020 als
EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN zuerst an das EBA, „Zentralstelle Bonn, z.Hd. Herrn Hörster + Außenstelle Stuttgart“.