drei unheilbare Funktionsmängel

Aus einem Papier der „Kakteen“ = kritische Mitglieder der IHK Region Stuttgart:
„…drei zentrale Funktionsmängel des Bahnprojekts S 21, von denen jeder einzelne zum sofortigen Projektstop führen müsste, ginge es nach Recht und Gesetz:

1. Ein geleaktes Auftragsgutachten des Aufsichtsrates konstatiert, bei S 21 würde ein „im Ingenieurbau unüblich hohes Risiko für die Betriebstauglichkeit“ von S 21 eingegangen; 20 Tunnelkilometer führen durch unberechenbaren Anhydrit. Im Schadensfall wäre der Haltepunkt Stuttgart (bahnrechtlich kein Bahnhof (!), wegen der Schrägneigung, siehe 3.) nur eingleisig oder gar nicht erreichbar wegen notwendiger Tunnelsanierung. Dies ist für einen milliardenschweren Neubau eines Bahnknotens eine katastrophale Ansage, ein No-Go.

2. Die Halbierung auf unterirdische acht Gleise bringt statt der erhofften Leistungssteigerung einen Leistungsabbau um 30 %, wohlgemerkt im ungestörten Normalbetrieb und schädigt dadurch die DB AG und die Metropolregion Stuttgart dauerhaft.

3. Der sechsfach regelwidrig schräggeneigte Bahnhof mit 15 Promille Bahnsteiggefälle ist über seine gesamte Betriebszeit eine andauernde Gefährdung der Reisenden insbesondere beim Fahrgastwechsel. Wegrollvorgänge listet die Bundesregierung selbst beim weitaus weniger schräg geneigten Gleisen (3 - 6 Promille) im Kölner Hauptbahnhof auf. Durch die Inbetriebnahme von S 21 erzeugt der Staat über die gesamte Nutzungsdauer fahrlässige Verkehrsgefährdungen für Leib und Leben der Menschen. Somit ist der Weiterbau von S 21 unzulässig schädigend und strafrechtlich verboten.“