Kleiner Mann was nun?


claim_justiz_in_badenwuertt
Sie sind hier: Startseite / Presse / Pressemitteilungen aktuell / Stuttgart 21: Planfeststellung für Talquerung mit neuem Hauptbahnhof hat Bestand; Eilantrag erfolglos“

Aufgrund des VGH-Urteils vom 06.04.2006 ….. Die Rechtskraft dieses Urteils verbiete, über denselben Streitgegenstand ein zweites Mal zu entscheiden.“

Auch die Frage, ob ein planerischer Missgriff vorliege, sei bereits Gegenstand des Urteils vom 06.04.2006 gewesen und verneint worden.“
„Zweifel daran bestünden deshalb, weil der Antragsteller seine Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Planung schon vor Jahren hätte erheben können.“

Fragen: Hat sich der Streitgegenstand („Sach- oder Rechtslage“) tatsächlich nicht entscheidend geändert? War 2006 bereits bekannt und berücksichtigt worden, dass Stuttgart 21 ein Rückbau des Bahnknotens bedeutet? Ist der „Rückbau“ nicht erst seit wenigen Monaten nachgewiesen und öffentlich gemacht worden? Ist somit die Planrechtfertigung nicht entfallen?