Bauunterbrechung zwangsläufig?

Aus der Erklärung des Aktionsbündnisses nach der Schlichtung:

„Die Zusage der Bahn zu diesem Stresstest für Stuttgart 21 und die Zusage, bauliche Ergänzungen vor Inbetriebnahme zu realisieren, haben aus unserer Sicht zwangsläufig eine Fortsetzung der Bauunterbrechung zur Folge.

Vor einer Fortsetzung des Baus müssen zunächst der Nachweis der Leistungsfähigkeit erbracht, die daraus resultierenden Planänderungen durchgeführt und die Finanzierung der erforderlichen Zusatzmaßnahmen geklärt sein.“
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Bevor das Funktionieren des Bahnhofs nicht nachgewiesen ist einschließlich eines Notfallplans bei S-Bahn-Störungen
und Sperrung einer Röhre des Fildertunnels ist der Weiterbau ohne Wasserwerfer und Knüppel nicht durchsetzbar.