Planungsmurks vor Gericht

Dipl.-Ing. Hans Heydemann:
„In meiner Klage beanstande ich zunächst die viel zu steilen Fluchttreppen an den Bahnsteigenden mit viel zu schmalen Stufen als ungeeignet und unzulässig. Man kann auf den nur 26 cm breiten Stufen nicht voll auftreten, sondern nur „trippeln“, was sehr unsicher ist, noch dazu in der Aufregung eines Fluchtgeschehens. Stolpert auch nur einer, reißt er alle anderen mit sich. Die Bahn hält damit ihr eigenes Regelwerk nicht ein; dieses fordert als Regelbreite für Treppenstufen bei Neubauten 31 – 33 cm und eine Stufenhöhe von 16 cm – hier sind aber 19 cm Stufenhöhe geplant. Bei Einhaltung des Regelwerkes würden die Fluchttreppen-Ausgänge mitten in der Heilbronner Straße liegen! Das geht natürlich nicht – und zeigt einmal mehr den ganzen S21-Planungsmurks.“
(Verhandlung in Mannheim am „Schwarzen Donnerstag“!)