Erinnerung (2)

Aus der Mängelliste der Ingenieure 22 S.3:
  • Verringerte Sicherheit
  • sechsfach überhöhtes Gleisgefälle
  • Das Gefälle der Gleise im S­21 Tiefbahnhof mit über 15 ‰ ist 6mal höher als nach EBO §7 zulässig (< 2,5 ‰), genehmigt vom Eisenbahn­Bundesamt ohne den gesetzlich vorgeschriebenen „Nachweis der gleichen Sicherheit“.