zu den Steilvorlagen für Kuhn
04 03. 18 23:00
„Immerhin bietet ja Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei einer schwerwiegenden Veränderung der einem Vertrag zugrunde liegenden Umstände die Möglichkeit einer Kündigung oder Vertragsauflösung.“ (Dieter Reicherter an Jochen Stopper)
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Was ist „schwerwiegend“? Der Kostenbetrug der Bahn? Die etwa hundertfach so lange Sperrung der zentralen U-Bahnlinien? Die um einige Jahre verzögerte Fertigstellung von S21? Das Anhydrit-Risiko? Die Kostenexplosion? Die verminderte Bahnhofsleistung? usw. usw.
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Was ist „schwerwiegend“? Der Kostenbetrug der Bahn? Die etwa hundertfach so lange Sperrung der zentralen U-Bahnlinien? Die um einige Jahre verzögerte Fertigstellung von S21? Das Anhydrit-Risiko? Die Kostenexplosion? Die verminderte Bahnhofsleistung? usw. usw.